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Buchhaltung

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In Deutschland sind alle Unternehmer dazu verpflichtet Aufzeichnungen über die Geschäftsvorfälle zu führen. Diese Aufzeichnungen nennt man Buchhaltung, die auch von einem Unternehmen, wie der FRISIA-TREUHAND GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft erledigt werden kann. Handelt es sich bei dem Unternehmen um ein Kleinunternehmen oder um einen Freiberufler, ist die sog. einfache Buchhaltung ausreichend, die auch als Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) bezeichnet wird. Die EÜR genügt, wenn der Gewinn mehr als Euro 60.000 beträgt, oder die Umsatzgrenze von Euro 600.000 überschritten wird. Für Freiberufler sind diese Grenzen nicht gültig, sie gelten nur für gewerblich tätige Unternehmen. Alle anderen Unternehmen sind verpflichtet eine Doppelte Buchführung vorzulegen. 

Geschichte der Buchführung:

Bereits 3500 vor Christus wurden Aufzeichnungen über wirtschaftliche Vorgänge geführt. In Ägypten, ca. 500 Jahre später, wurde mit Soll und Haben gearbeitet. Auch in Indien und Griechenland gab es Aufzeichnungen, um die Steuern zu berechnen. Die Buchführung im neuzeitlichen Verständnis wurde in Genua entwickelt. Das arabische Dezimalsystem wurde in Europa übernommen und die Kontokorrentrechnung eingeführt. Dabei wurden alle Forderungen und Verbindlichkeiten fortlaufend aufgezeichnet. Im 17. Jahrhundert wurden die Aufzeichnungen um die Periodenrechnung erweitert. D. h. es wurde das Geschäftsjahr oder das Kalenderjahr berücksichtigt. Im Industriezeitalter wurden die Buchhaltungssysteme weiter ausgebaut. In Deutschland wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Buchführung geschaffen. Heute ist Buchführung ohne den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik nicht mehr vorstellbar. Die Verarbeitung erfolgt in einem eigenen Buchführungsprogramm. Besonders kleine Unternehmen nützen das Internet, um ihre Aufzeichnungen mit relativ wenig Aufwand zu erstellen und online dem Finanzamt zu übermitteln.  

Aufgaben der Buchhaltung:

Die wichtigste Aufgabe ist es, alle Geschäftsfälle systematisch und chronologisch zu erfassen, um die Wertveränderungen in der Firma im Abrechnungszeitraum darzustellen und die Vermögenslage zu dokumentieren. Durch die Gegenüberstellung von Aufwänden und Erträgen wird der Erfolg festgestellt. Sie liefert die Daten um den Gewinn bzw. den Verlust auszuweisen. Darüber hinaus kann man wichtige Kennzahlen wie z. B. die Selbstkosten ermitteln.  

Elemente der Buchführung:

Man unterscheidet die Finanzbuchführung und die Betriebsbuchführung. Die Finanzbuchführung ist die Grundlage für den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung), die Betriebsbuchführung dient zur innerbetrieblichen Kostenrechnung und wird für die Preiskalkulation herangezogen.   

Jahresabschluss:

Jeder Kaufmann ist gesetzlich verpflichtet einen Jahresabschluss zu erstellen. Am Ende des Geschäftsjahres werden die Erträge und Aufwände in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenübergestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss. Zum Stichtag des Jahresabschlusses erfolgt die Inventur. Dabei werden alle Bestände erfasst und schriftlich festgehalten. Ergibt die Inventur Differenzen zu den auf den Konten dargestellten Werten, müssen diese Unterschiede aufgeklärt und bereinigt werden. Das geschieht in der Regel durch Eigenbelege. Der nächste Schritt ist der Abschluss der Konten.


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