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Wie vollzieht sich die Existenzgründung

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Die Existenzgründung ist nicht einfach. Vieles muss überlegt werden. Neben einer guten Geschäftsidee benötigt der zukünftige Unternehmer das notwendige Kapital. Er kann es sich auf unterschiedliche Arten beschaffen. Dazu gehören beispielsweise Kredite und Zuschüsse.
Eine gute Alternative besteht im Eintritt in ein bestehendes Unternehmen. Diese Option eignet sich auch für Existenzgründer, die über das notwendige Eigenkapital verfügen oder den geeigneten Beruf ausüben. In den meisten Fällen werden jedoch beide Varianten benötigt. Zu diesen Berufsfeldern gehören Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte. Der neue Geschäftspartner wird entweder in die Sozietät oder Praxisgemeinschaft aufgenommen oder muss für die Übernahme der Datensätze und Einrichtungen eine Ablösung bezahlen.

Vor der eigentlichen Existenzgründung erstellt der Unternehmer einen Businessplan, der eine praxisnahe Einschätzung der zukünftigen Gewinne ermöglicht. Steuerberater wie die Steuerberater Pauler & Partner PartG mbB sind auf diese Strukturen spezialisiert. Mit ihrer Hilfe kann der Existenzgründer seinen Kredit bei der Hausbank beantragen. So bietet die meisten Banken verschiedene Alternativen, mit denen der Unternehmer oder aber sein erster Kunde Zuschüsse erhalten kann. Hier ergibt sich ein interessantes Beispiel. Ein Spezialist für Sanierungen gründet eine Firma. Er hat auch schon einen Kunden. Der erhält einen Sanierungskredit und Zuschüsse von einer dieser Banken. Mit diesen Mittel besitzt er die notwendige Bonität, um das Sanierungsunternehmen abschließend zu beauftragen und zu bezahlen.

Möchte sich ein Arbeitsloser selbstständig machen, dann gewährt die Arbeitsagentur verschiedene Mittel aus unterschiedlichen Fonds. Benötigt er für seine Existenzgründung nur ein Startkapital in Höhe seiner Unterstützung, dann kann sie ihm in Form eines Kredites gewährt werden. Am Ende des Monats oder Halbjahres muss der Unternehmer eine Abrechnung vorlegen, aus der sich seine betrieblichen Einnahmen und Ausgaben ergeben. Aus dieser Aufstellung berechnet die Arbeitsagentur im günstigen Fall eine Rückzahlung, wenn die Einnahmen die Förderung signifikant übersteigen.

Am Anfang steht immer die Anmeldung beim Finanzamt sowie bei der Gemeinde. Die Gemeinde ist an der Gewerbesteuer beteiligt, die sie vom zukünftigen Unternehmer erhebt, sobald dieser Gewinne erzielt. Das Finanzamt vergibt bei der Anmeldung eine Steuernummer, die der Unternehmer auf seinen Geschäftspapieren angeben muss. Gleichzeitig muss er eine Hochrechnung für die wahrscheinlichen Umsätze vorlegen, die er im nächsten Jahr erwirtschaften wird. Bei einer vorsichtigen Prognose fallen keine Vorauszahlungen an.

Viele Auftragsportale nehmen den neuen Unternehmer auch nicht als Kunden auf, wenn er keine Steuernummer vorlegen kann. Sie ist außerdem die Basis für die jährlich Steueranmeldung im Rahmen des Elsterverfahrens, das die Papierform abgelöst hat.
In vielen Städten werden Büroräume für Existenzgründungen auf Tages- und Monatsbasis angeboten. Sie befinden sich in Großraumbüros, die technisch modern ausgestattet sind und über WLAN-Anschlüsse verfügen. Die betreffenden Unternehmer müssen sich in der Startphase nicht an mittel- und langfristige Miet- und Dienstleistungsverträge binden. Auf diese Weise bleibt die Gründung in der Anlaufphase finanziell und räumlich flexibel.


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