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Finanzbuchhaltung und externe Rechnungslegung

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Die Finanzbuchhaltung gilt als Grundlage der externen Rechnungslegung. Ihre Aufgabe ist das systematische Aufzeichnen von allen Geschäftsvorfällen einer Firma. Sie soll eine Übersicht über Schulden und Vermögen sowie Ertrag und Aufwand verschaffen. Hauptsächlich dient diese als Informationsinstrument für die Geschäftsinhaber, die Gläubiger und die Anteilseigner. Mithilfe des Jahresabschlusses, der aus der Buchhaltung resultiert, können sich zum Beispiel Banken bei einem Darlehensantrag über die wirtschaftliche Lage der Firma einen Überblick bekommen. Überdies kann die Finanzbuchhaltung ebenso als ein internes Kontrollinstrument für Unternehmer dienen, weil diese konsolidierte Informationen über die Veränderung von Schulden und Vermögen sowie den betrieblichen Erfolg liefert. Damit unterstützt sie die Selbstständigen beim Controlling im Hinblick auf den derzeitigen Geschäftsverlauf und ist dabei hilfreich, Fehlentwicklungen im Gegensatz zur Planung rechtzeitig zu erkennen. Ein wichtiges Instrument des Controllings ist hier die betriebliche Auswertung (BWA). Sie stellt die Geschäftsentwicklung dar und ermittelt auf Grundlage der Kosten und Umsätze das Resultat. Oft wird die BWA während der Monatsbetrachtung angewendet. Zudem bietet sie damit ebenso unter dem Geschäftsjahr Informationen, wie sich die Firma entwickelt. 

Formen 

In der Finanzbuchhaltung, wie sie beispielsweise bei Homann – Stange – Garm angeboten wird, verändern die Geschäftsvorfälle laufend die Bestandskosten und die Erfolgskonten, wie diese im Kontenplan, der aus dem Kontenrahmen hervorgeht, vorgegeben sind. Letztlich beeinflussen die Buchungen die Höhe vom Eigenkapital und den Verlust oder Gewinn. Diese Wertveränderungen erfasst man beim Buchen in unterschiedlichen Formen, wie in der doppelten Buchführung und der Einnahmenüberschussrechnung. Allgemein gilt für Firmen in der Finanzbuchhaltung die doppelte Buchführung. Von dem Unternehmen erfasst man die Schulden und Vermögenswerte auf der Aktiva und Passiva in der Bilanz. Parallel dazu werden die Erträge und Aufwendungen bei der GUV (Gewinn- und Verlustrechnung) zusammengefasst. Dabei erfolgt das Buchen aller Geschäftsvorfälle stets auf zwei Konten. Für die Angehörigen der freien Berufe und die Kleingewerbetreibende gibt es eine vereinfachte Form zum Ermitteln des Gewinns, die als man Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bezeichnet. Die Bilanz mit GUV und die Einnahmenüberschussrechnung andererseits stellen demnach den Abschluss der Buchhaltung dar, der als Jahresabschluss bezeichnet wird.   

Die Bilanz 

Bei der Bilanz geht es um ein zentrales Element in der doppelten Buchführung, welche von im Handelsregister eingetragenen Firmen anzuwenden ist. Bei der Finanzbuchhaltung ist das bilanzielle Vermögen auf der Aktivseite (Aktiva) die Verwendung des Kapitals, das in der Firma vorhanden ist. Es umfasst vor allem Umlaufvermögen und Anlagevermögen sowie ein paar rechnerische Positionen, wie etwa latente Steuern und Rechnungsabgrenzungsposten. Das Gegenstück zur Aktiva in der Bilanz ist Passivseite (Passiva). Diese zeigt die Herkunft vom Kapital an. Hierbei rücken vor allem Verbindlichkeiten und Eigenkapital in den Fokus. Zudem sind bei der Finanzbuchhaltung auch Rückstellungen vorgesehen. Die Bilanz des Unternehmens wird erstellt nach den Regelungen des Paragraphen 266 im Handelsgesetzbuch.


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